Mieter*innenservice & FAQ
Sie wohnen in einer von uns betreuten Anlage? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu Zuständigkeiten, Kontaktwegen und häufigen Anliegen.
Bitte beachten Sie: Wir arbeiten in der Regel im Auftrag der zuständigen Hausverwaltung. Einige Anliegen können wir daher nur nach vorheriger Freigabe oder Beauftragung bearbeiten.
Schaden oder Mangel melden
Für Hinweise zu Allgemeinflächen, Beleuchtung, Türen, Treppenhaus, Müllplatz, Außenanlagen oder Gemeinschaftsflächen.
Termin abstimmen
Für Zutritt, Reparaturtermine, Zählerablesungen oder bereits abgestimmte Arbeiten vor Ort.
Häufige Fragen
Informationen zu Zuständigkeiten, Abläufen und typischen Anliegen im Objektalltag.
Was können
Mietparteien direkt an G.H.H.G. melden?
- defekte Beleuchtung im Allgemeinbereich
- Verunreinigungen im Treppenhaus
- Probleme mit Müllplatz oder Außenanlage
- offene oder defekte Allgemeintüren
- Hinweise zu Kellern, Zugängen oder Gemeinschaftsflächen
- Terminabstimmungen bei bereits beauftragten Arbeiten
- Rückfragen zu einem angekündigten Termin
- Hinweise zu zugestellten Fluchtwegen oder Gemeinschaftsflächen
- Auffälligkeiten bei Außenanlagen oder allgemeinen Objektbereichen
Was muss an die Hausverwaltung?
- mietrechtliche Anliegen
- Mietminderung
- Beschwerden über Nachbar*innen
- Vertragsfragen
- Kostenfreigaben
- Freigabe größerer Reparaturen
- bauliche Änderungen
- Schäden innerhalb der Wohnung, sofern G.H.H.G. nicht bereits beauftragt wurde
- Entscheidungen durch Eigentümer*innen oder Verwaltung
- Beschwerden, die eine verwalterische Prüfung benötigen
Viele Arbeiten dürfen wir erst ausführen, wenn uns eine Beauftragung oder Freigabe der zuständigen Hausverwaltung vorliegt.
Bitte wenden Sie sich bei diesen Themen zunächst an Ihre zuständige Hausverwaltung. Sobald uns eine Freigabe oder Beauftragung vorliegt, können wir die weitere Umsetzung übernehmen.
Hinweise, damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können:
- Name
- Objektadresse
- Wohnung / Etage / Lage
- kurze Beschreibung des Anliegens
- Fotos, falls vorhanden
- Telefonnummer für Rückfragen
- mögliche Zeitfenster für Termine
- bei Zählerterminen Zählernummer oder Lage des Zählers
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller können wir Ihr Anliegen prüfen und intern zuordnen.
Kann ich Schäden direkt an G.H.H.G. melden?
Ja, sofern wir für das Anliegen bereits beauftragt wurden oder es um eine Terminabstimmung geht. Wenn noch keine Beauftragung vorliegt, muss die Hausverwaltung die Arbeiten in der Regel zunächst freigeben. Gerne leiten wir Ihr Anliegen in diesem Fall an die Hausverwaltung weiter.
Wer entscheidet, ob eine Reparatur ausgeführt wird?
In der Regel entscheidet die zuständige Hausverwaltung oder Eigentümerseite. Wir führen Arbeiten aus, sobald eine entsprechende Beauftragung oder Freigabe vorliegt.
Kann ich direkt einen Termin buchen?
Für bestimmte Anliegen können Termine direkt mit uns abgestimmt werden, zum Beispiel für Zutritt, Zählerablesungen oder bereits beauftragte Arbeiten. Bitte nennen Sie uns dafür Objekt, Anliegen und mögliche Zeitfenster.
Was tun bei dringenden Schäden?
Bei akuten Gefahren oder größeren Schäden kontaktieren Sie bitte den jeweils genannten Notdienst. In den meisten Objekten finden Sie eine Notdienstliste im Treppenhaus.
Bei Gefahr für Personen gilt immer: Notruf wählen.
Wer ist bei allgemeinen Rückfragen meine Ansprechperson?
Bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Wohnung, Mietvertrag, Kosten, Genehmigungen oder Beschwerden ist in der Regel die zuständige Hausverwaltung Ihr erster Ansprechpartner. Bei objektbezogenen Anliegen zu unseren beauftragten Leistungen können Sie sich gerne an uns wenden.
Was soll ich bei einer Schadensmeldung angeben?
Bitte nennen Sie Ihren Namen, die Objektadresse, Wohnung oder Etage, eine kurze Beschreibung des Schadens und Ihre Kontaktdaten. Fotos helfen, das Anliegen schneller einzuschätzen.
Kann ich Fotos mitsenden?
Ja, Fotos können hilfreich sein. Bitte senden Sie nur Fotos, die für das Anliegen erforderlich sind, und keine sensiblen oder privaten Inhalte.
Warum kann G.H.H.G. manche Arbeiten nicht sofort ausführen?
Wir arbeiten meist im Auftrag der Hausverwaltung oder Eigentümer*innenseite. Einige Arbeiten benötigen daher eine vorherige Freigabe, Kostenklärung oder Beauftragung.
Kann ich einen Handwerker*innentermin über G.H.H.G. abstimmen?
Wenn wir mit der Terminabstimmung oder Zutrittsgewährung beauftragt wurden, können Sie Termine gerne mit uns abstimmen. Andernfalls wenden Sie sich bitte zunächst an die Hausverwaltung oder das zuständige Unternehmen.
Was ist bei Zählerablesungen wichtig?
Oftmals haben Mietparteien Zugang zu den Zählerräumen und können den Zählerstand selbst ablesen. Sollte das nicht der Fall sein, nennen Sie uns bei der Terminabstimmung bitte die Objektadresse (ggf. Wohnungsnummer/Etage) sowie die Zählernummer.
Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie den Termin so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail ab, damit wir intern neu planen können.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Dann melden Sie sich gerne mit Ihrem konkreten Anliegen über unser Kontaktformular. Bitte nennen Sie dabei nach Möglichkeit die Objektadresse, Ihre Wohnung/Lage im Objekt und eine kurze Beschreibung des Anliegens, damit wir Ihre Anfrage schnell zuordnen können.
Kontakt
Sie haben ein Anliegen zu einem betreuten Objekt?
Dann melden Sie sich gerne über das Kontaktformular auf der linken Seite, telefonisch oder per E-Mail bei uns. Bitte nennen Sie nach Möglichkeit direkt die Objektadresse und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.
Telefon: 040 589 25 44
E-Mail: info@service-ghhg.de